1. Anmeldung zur Tour Teilnahme
Mit dem Ausfüllen des Online-Antragsformulars auf der Webseite www.ktm-georgia.com und mit der Einverständniserklärung des Tourteilnehmers mit den Teilnahmebedingungen für die Tour bietet der Antragsteller dem Tourveranstalter den Abschluss eines Vertrages zur Tourteilnahme an. Durch die Online-Anmeldung hat der Antragsteller dem Tourveranstalter zu bestätigen, dass das Antragsformular von Tourteilnehmer ausgefüllt, AGB / Teilnahmebedingungen / Haftungsverzichterklärung akzeptiert und unterschrieben worden ist. Der Vertrag kommt nur durch schriftliche E-Mail Rückbestätigung des Tourveranstalters zustande.
2. Bezahlung
Um einen Platz zu reservieren, hat der Tourteilnehmer eine Anzahlung in Höhe von 30% nach Buchung und Rechnungserteilung zu leisten. Die genaue Summe der Anzahlung wird in der Rechnung ausgewiesen. Die Restzahlung ist innerhalb der in der Rechnung ausgewiesenen Frist und spätestens 40 Kalendertage vor Tourbeginn zu zahlen.
3. Tourdurchführung
Die Tour wird unter den auf der Webseite www.ktm-georgia.com beschriebenen Bedingungen und Zeitplänen durchgeführt. Der Torveranstalter behält sich das Recht zur Änderung der Fahrtroute und des Zeitplanes vor, beispielsweise bedingt durch Änderungen der Wetterbedingungen, fluguntaugliches Wetter, Reiseverzögerung oder andere Umstände höherer Gewalt.
Der Tourveranstalter behält sich in folgenden Fällen vor, die Tour nicht durchzuführen oder abzubrechen: Bei Auftreten von Verletzungen oder Krankheiten jeglicher Art bei dem Tourveranstalter oder einem Tourteilnehmer sowie bei technischen Problemen, die zu einer weiteren Undurchführbarkeit der Tour führen. In diesen Fällen erhält der Tourteilnehmer die volle Tourgebühr oder die anteilige Tourgebühr für die noch verbleibenden Tage zurückerstattet. In folgenden Fällen behält sich der Tourveranstalter vor, die Tour ohne Rückerstattung der Tourgebühren nicht durchzuführen oder abzubrechen: Bei ungeeigneten Wetterbedingungen, unnatürlichen oder gefährlichen Verhalten von Tieren oder Insekten, Änderungen des örtlichen Landschaftsbildes durch Naturkatastrophen, sowie bei höherer Gewalt (Erdbeben, Krieg, Überschwemmung, politische Unruhen etc.). Über die Absage/den Abbruch der Tour ist der Tourteilnehmer unverzüglich zu informieren. Der Tourveranstalter ist in diesem Fall zur Erstellung eines Ersatzprogrammes berechtigt.
4. Unterkunft
Das Antragsformular des Tourveranstalters enthält für die Tourteilnahme Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Unterkunft in Hotels. Als Standard werden Doppelzimmer angeboten, auf besonderen Wunsch des Tourteilnehmers auch Einzelzimmer. Bei Buchung eines Einzelzimmers erhöht sich der Tourpreis um 30%. Den genauen Preis teilt der Tourveranstalter auf der Web Seite mit.
5. Mindestteilnehmerzahl
Die Tour ist ein Gruppenunternehmen und von der Anzahl der Teilnehmer abhängig. Der Tourveranstalter behält sich daher vor, die Tour abzusagen. Geleistete Beträge sind in diesem Fall zurückzuerstatten. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Im Falle der Absage teilt der Tourveranstalter dem Tourteilnehmer dies rechtzeitig per E-Mail, Anruf, Fax oder durch Rückerstattung des geleisteten Betrages mit.
6. Teilnehmereignung
Der Tourteilnehmer ist verpflichtet, das Niveau seiner Möglichkeiten und seiner Fähigkeiten zum Führen des Motorrads und seinen Gesundheitszustand realistisch einzuschätzen. Mit der Anmeldung erklärt der Tourteilnehmer, dass er grundsätzlich gesund ist und die Anforderungen erfüllt, die die Veranstaltung an ihn stellt. Sollte der Tourveranstalter vor oder während der Tour feststellen, dass der Tourteilnehmer nicht oder nicht mehr den Anforderungen gewachsen beziehungsweise die fahrerischen Fähigkeiten des Tourteilnehmers nicht den fahrerischen Tourvoraussetzungen entsprechen, kann der Tourteilnehmer ausgeschlossen werden. Alle sich aus dem Ausschluss ergebenden Kosten sind ausschließlich vom Tourteilnehmer zu tragen. Eine Rückerstattung der Tourgebühr ist ausgeschlossen.
7. Stornierung der Tourteilnahme
Der Tourteilnehmer kann seine Teilnahme an der Tour zu jeder Zeit stornieren. Die Stornierung hat ausschließlich in schriftlicher Form zu erfolgen. Für die Bearbeitung der schriftlichen Stornierung benötigt der Tourveranstalter drei Werktage ab Erhalt der Stornierungserklärung. Bei Stornierung verpflichtet sich der Tourteilnehmer, dem Tourveranstalter die Rücktrittskosten betragen zu erstatten:
Die Erstattung hat spätestens 10 Werktage nach der Stornierungserklärung-unter Anrechnung der Anzahlung-zu erfolgen.
Der Tourveranstalter empfiehlt eine Rücktrittskosten-Versicherung für die Tour abzuschließen.
8. Pflichten und Einverständniserklärung des Tourteilnehmers zu den Tourvorschriften
Der Tourteilnehmer versichert, dass er die Fähigkeit zum Fahren von Motorrädern im öffentlichen Straßenverkehr und zum Gelände fahren besitzt. Dies wird vom Tourveranstalter vor Reisebeginn durch eine Probefahrt überprüft. Der Tourteilnehmer ist verpflichtet, dem Tourveranstalter seinen Führerschein vor Reisebeginn vorzuzeigen. Er haftet für alle Risiken und Gefahren im Zusammenhang mit seiner Tourteilnahme. Der Tourteilnehmer versichert, dass er seine Fähigkeiten realistisch eingeschätzt hat und während der Tour keinen anderen Tourteilnehmer der Gruppe gefährden oder schädigen wird. Er hat seine Fahrweise dem Grundsatz eigener und anderer Sicherheit anzupassen. Ihm sind die Gefahren des Motorradfahrens im Gelände bekannt. Der Tourteilnehmer sichert zu, an der Veranstaltung mit ordnungsgemäßer Motorradschutzkleidung teilzunehmen. Der Tourteilnehmer verpflichtet sich, mit dem vom Tourveranstalter gestellten Material ( Motorrad und der Ausrüstung ) vorsichtig und professionell umzugehen. Für Verstöße gegen die Straßenverkehrsregeln oder gegen andere öffentliche Straßenverkehrsvorschriften haftet der Tourteilnehmer alleine in vollem Umfang zivilrechtlich oder strafrechtlich. Ansprüche gegen den Tourveranstalter können nicht geltend gemacht werden. Der Tourteilnehmer übernimmt die gesamte Haftung für Forderungen Dritter gegenüber dem Tourveranstalter, die aufgrund von ihm verursachter Verstöße entstanden sind.
9. Haftung
Der Tourteilnehmer erklärt durch seine Unterschrift, dass er an der Tourveranstaltung auf eigene Gefahr teilnimmt, die zivil-und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm verursachten Schäden (zum Beispiel Personen-, Sach-, und Folgeschäden) übernimmt und selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz sorgt. Er verzichtet gegenüber dem Tourveranstalter und seinen Mitarbeitern auf jegliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit einem schädigenden Ereignis während der gebuchten Reiseveranstaltung entstehen. Er stellt den Tourveranstalter und seine Mitarbeiter von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem von ihm verursachten Schadensereignis geltend gemacht werden. Soweit der Tourveranstalter die Dienste von Erfüllungsgehilfen oder anderen Dritten in Anspruch nimmt, steht der Tourveranstalter lediglich für eine sorgfältige Auswahl sowie die übliche Überwachung ein. Der Tourveranstalter übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden, die auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der Strecke zurückzuführen sind. Der Tourveranstalter haftet nur im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung der Tour. Die Haftung des Tourveranstalters ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit ein Schaden des Tourteilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich durch den Tourveranstalter verursacht worden ist. Die Haftung ist in jedem Fall auf die Tourgebühr beschränkt. Vertragsbestandteil ist auch die vom Tourteilnehmer in der Anmeldung unterzeichnete Haftverzichtserklärung. Der Tourveranstalter empfiehlt den Tourteilnehmer den Abschluss einer Unfallversicherung, Auslandsreisekrankenversicherung, Haftpflichtversicherung und Reiserücktrittskostenversicherung.
10. Ausrüstung
Die Motorräder und die persönliche Körperschutzausrüstung (bei der Vermietung) werden vom Tourveranstalter zur Verfügung gestellt und befinden sich in einem guten technischen Zustand. Der Tourteilnehmer verpflichtet sich, mit dem Motorrad und mit der Körperschutzausrüstung sorgsam umzugehen und beide nur für die dafür bestimmten Ziele zu verwenden. Der Tourteilnehmer versichert, mit der Ausrüstung vorsichtig umzugehen, um Beschädigungen oder Verluste zu vermeiden.
11. Datenschutz und Medienrechte
Schutz der personenbezogenen Daten der Tourteilnehmer wird gewahrt. Er erklärt sich mit einer Speicherung seiner persönlichen Daten sowie der Verwendung im Zusammenhang mit der Durchführung der Tour durch den Tourveranstalter einverstanden.
Der Tourteilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Foto-und Videomaterial zu Werbezwecken verwendet werden darf. Andres Fall gesondert bei der Anmeldung bescheinigen.
12. Gerichtsstand.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich Tbilisi, Georgien.
Haftungsverzichterklärung
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Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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