1. Bedingungen für die Vermietung des Motorrads
1.1. Der Motorrad-Vermieter übergibt dem Motorrad-Mieter das Motorrad erst nach Erfüllung folgender Bedingungen:
- Übergabe / Überweisung der Anzahlung in Höhe von 30%
- Vorfristige Zahlung der Mietgebühr
- Vorlage des gültigen Personalausweises und des Führerscheins des Motorrad-Mieters
- Vorlage aller in diesem Vertrag vorgeschriebenen Dokumente
- Nach einer vollständigen Einweisung des Motorrad-Vermieters in die Nutzung des Motorrads
- Auszahlung von der Kaution an Vermieter
1.2. Die Übergabe des gemieteten Motorrads kann nur zu den Arbeitszeiten der entsprechenden Motorrad-Mietzentrale erfolgen.
1.3. Der Motorrad-Vermieter muss eine Kopie des Führerscheins und des Passes/Personalausweises des Motorrad-Mieters erhalten.
2. Vermietung des Motorrads
2.1. Der Motorrad-Mieter muss sich sorgfältig um das Motorrad kümmern und insbesondere die Werksanweisungen des Herstellers den Luftdruck in den Reifen, den Kühlmitteln, Ölstand bei den Aggregaten des Motorrads beachten, weiterhin ist er für die Schmierung der Kette, die Wartung, die Sicherung des Motorrads gegen Diebstahl verantwortlich.
2.2. Das gemietete Motorrad darf nur für die vereinbarten Zwecke und auf dem für dieses Motorrad geeigneten Straßenbelag Asphalt mit Koffer Systeme, Leichte Schotter Straßen und auf dem für dieses Motorrad geeigneten landschaftlichen Terrain ohne Koffer Systeme verwendet werden. Ausdrücklich ausgeschlossen sind die Übergabe oder Überführung des Motorrads an Dritte, sowie die Durchführung von Tests, die Nutzung des Motorrades als Transportmittel und die Teilnahme an Motorsportveranstaltungen sowie Straßenrennen und Veranstaltungen mit dem Motorrad, die nicht den in diesem Vertrag vorgesehenen touristischen Zwecken in Zusammenhang stehen. Verboten sind die Beförderung von Waren, Gefahrgut und die Überladung des Motorrads sowie der Transport der Motorräder auf dafür nicht geeigneten Transportmitteln. Veränderungen von den Einstellungen des Motorrads sind nur bei Übergabe und nur durch die Leistung vom KTM Mechaniker möglich ist.
2.3. Die Überquerung von Grenzen zu anderen Staaten ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Motorrad-Vermieter und bei einer entsprechend auf dem Gebiet des anderen Staats anerkannten Versicherung zulässig.
2.4. Mieter ist für die Einhaltung der Verkehrsregeln verantwortlich. Für verhängte Geldstrafen und entstandene Haftungsfälle auf dem Gebiet von Georgien oder eines anderen Staats und den vollständigen oder teilweisen Verlust des Motorrads und jegliche Arten von Schäden haftet der Motorrad-Mieter unter sofortiger Zahlung der Schadenssumme an den Motorrad-Vermieter. Die Schadenssumme berechnet sich nach dem vollständigen oder teilweisen Verlust des Motorrads. Wenn ein Fahrer einen Unfall unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmittel verursacht hat, der Vermieter behält sich das Recht auf zusätzliche Entschädigung für erleidende Schäden und Verluste vor.
3. Haftung des Motorrad-Mieters für den Tachometerstand
Die Bezahlung pro gefahrenen Kilometer erfolgt, wenn verträglich nicht befreit ist, nach der Kilometerberechnung des im vermieteten Motorrad installierten plombierten Tachometers. Der Motorrad-Mieter muss den Motorrad-Vermieter unverzüglich über jegliche Beschädigung oder Verlust der Plombe sowie Beschädigung oder Defekt des Tachometers informieren. Das Motorrad darf nur für touristische Zwecken benutzt werden. Bei Verstoß gegen diese Bedingung werden dem Motorrad-Mieter 300 Kilometer für jeden gemieteten Tag auf jedem Motorrad berechnet. Sollte der Motorrad-Mieter nachweisen können, dass er weniger Kilometer als die berechneten 300 Kilometer gefahren ist, so reduziert der Motorrad-Vermieter die Abrechnung entsprechend der Aussage des Motorrad-Mieters.
4. Ausfall oder Panne beim gemieteten Motorrad
Bei einer Ausfall oder einer Panne am gemieteten Motorrad, durch den/die die Fahrt unterbrochen werden muss oder durch den/die die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigt wird, muss sich der Motorrad-Mieter mit dem Motorrad-Vermieter in Verbindung setzen und darf erst mit der Genehmigung des Motorrad-Vermieters eine Entscheidung über die Reparatur des gemieteten Motorrads treffen.
5. Verhalten bei Unfall oder Schaden
Der Motorrad-Mieter muss den Motorrad-Vermieter bei jeglichem Unfall mit dem Motorrad oder Schaden am Motorrad unverzüglich informieren, darf den Unfallort nicht verlassen, muss die Polizei rufen, muss alle Beteiligten am Straßenverkehrsunfall und die beschädigten Transportmittel fotografieren, die Kontaktdaten der Beteiligten und der Zeugen des Straßenverkehrsunfalls aufnehmen, alle materiellen Beweise sichern und vollkommene Ruhe bewahren. Dem Motorrad-Mieter ist es verboten, irgendwelche Schuldanerkenntnisse oder Erklärungen abzugeben, irgendwelche Regulierungsgespräche mit Dritten zu führen, irgendwelche Summen zu zahlen und irgendwelche Handlungen zu unternehmen, welche die Arbeit der Vermieter bei der Regulierung des Straßenverkehrsunfalls behindern könnten.
6. Haftung des Motorrad-Vermieters
Schadensersatzforderungen gegen den Motorrad-Vermieter können in folgenden Fällen erhoben werden:
S.3
6.1 Der Motorrad-Vermieter haftet für Schäden an Leib, Leben, die aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entstanden sind, im Rahmen der Gesetzgebung der Republik Georgien.
6.2 Anderenfalls ist der Motorrad-Vermieter nur für den Verstoß gegen die Vertragspflichten haftbar. Die Haftung des Motorrad-Vermieters ist durch den Rahmen dieses Vertrags oder die charakteristischen Folgen dieser Vertragsbedingungen beschränkt.
6.3 Der Ausschluss der Haftung tritt in Kraft, wenn der Schaden von Mitarbeitern von Subunternehmen, die zur Erfüllung der Hauptaufgabe des Motorrad-Vermieters bestellt worden sind, verursacht wurde.
6.4 Alle übrigen Fragen zur Anmietung von Motorrädern sind entsprechend der Gesetzgebung der Republik Georgien zu regeln.
7. Dieser Vertrag zur Anmietung eines Motorrads verlängert sich nicht automatisch.
8. Verpflichtung zur Rückgabe des Motorrads an den Motorrad-Vermieter/ Folgen einer verspäteten Rückgabe.
8.1. Der Motorrad-Mieter ist verpflichtet, das Motorrad in dem Originalzustand entsprechend dem Übergabe/Rückgabeprotokoll zurückzugeben und aktiv an der Übergabe/die Annahme teilzunehmen und diese zu unterstützen. Die Tankfüllung muss dem Stand bei Übergabe entsprechen. Die Reinigung des Transportmittels zur erfolgreichen und schnellen Übergabe des Motorrads obliegt dem Motorrad-Mieter. Bei unzureichender Reinigung darf der Motorrad-Vermieter die Reinigung des Motorrads selbst übernehmen und darf die Reinigungskosten 10 Euro zu den Mietkosten des Motorrads addieren. Bei der Feststellung von Schäden muss der Motorrad-Mieter die Schadenssumme an den Motorrad-Vermieter zahlen.
8.2. Bei verspäteter Rückgabe des Motorrads werden dem Motorrad-Mieter die Kosten für zusätzliche Kilometer und zusätzliche Tage in Rechnung gestellt.
9. Gerichtsstand und maßgebendes Recht.
9.1. Der Gerichtsstand ist der Standort des Motorrad-Vermieters.
9.2. Für den Vertrag sind die Gesetze der Republik Georgien maßgebend.
Motorradvermieter: Motorradmieter :
KTM Team Georgia Reisepass:
Id/code: 406190900 Name
Unterschrift Unterschrift
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