Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Motorradvermietung
1. Bedingungen für die Vermietung des Motorrades
1.1. Der Motorrad-Vermieter übergibt dem Motorrad-Mieter das Motorrad, erst nach Erfüllung folgender Bedingungen: - Überweisung der Anzahlung für die Reservierung in Höhe von 30% - Vorzeitige Zahlung der Restmietgebühren per Überweisung (40 Tage vor der Anmietung) - Vorlage des gültigen Personalausweises und des Führerscheins des Motorrad-Mieters - Vorlage aller in diesem Vertrag vorgeschriebenen Dokumente - Nach einer vollständigen Einweisung des Motorrad-Vermieters über die Nutzung des Motorrades - Auszahlung der Kaution an den Vermieter
1.2. Die Übergabe des gemieteten Motorrades, kann nur zu den Arbeitszeiten der entsprechenden Motorrad-Mietzentrale erfolgen. Erfolgt Übergabe/ Annahme am Wochenende, dann entstehen die zusatz Pauschalgebühren in Höhe von 60€ pro Tag.
1.3. Der Motorrad-Vermieter muss eine Kopie des Führerscheins und des Passes/Personalausweises des Motorrad-Mieters erhalten.
2. Vermietung des Motorrades
2.1. Der Motorrad-Mieter muss sich sorgfältig um das Motorrad kümmern und insbesondere die Werkanweisungen des Herstellers beachten. Dazu gehört den Luftdruck in den Reifen, das Kühlmittel und den Ölstand bei den Aggregaten des Motorrades zu überprüfen. Weiterhin ist er für die Schmierung der Kette und die Wartung während der Mietzeit verantwortlich.
2.2. Das gemietete Motorrad darf nur für die vereinbarten Zwecke und auf dem für dieses Motorrad geeigneten Straßenbelag genutzt werden. Das Motorrad mit Koffersystem darf nur auf dem Asphalt und leichten Schotterstraßen verwendet werden. Ohne Koffersysteme darf das Motorrad auf geeigneten landschaftlichen Terrain verwendet werden. Ausdrücklich ausgeschlossen sind die Übergabe oder Überführung des Motorrades an Dritte, sowie die Durchführung von Tests, die Nutzung des Motorrades als Transportmittel, die Teilnahme an Motorsportveranstaltungen, Straßenrennen und Veranstaltungen mit dem Motorrad. Das Motorrad ist rein für touristische Zwecke. Nicht zu vergessen sind die Beförderung von Waren, Gefahrgut, die Überladung des Motorrades sowie der Transport der Motorräder auf dafür nicht geeigneten Transportmitteln. Veränderungen der Motorradeinstellungen sind nur bei der Übergabe und nur durch die Leistung vom KTM Team-Mechaniker möglich.
2.3. Die Überquerung von Grenzen zu anderen Staaten ist nur bei vorheriger Absprache mit dem Motorrad-Vermieter und bei einer entsprechend, auf dem Gebiet des anderen Staates, anerkannten Versicherung zulässig.
2.4. Der Mieter ist für die Einhaltung der Verkehrsregeln verantwortlich. Für verhängte Geldstrafen und entstandene Haftungsfälle auf dem Gebiet von Georgien oder eines anderen Staates sowie den vollständigen oder teilweisen Verlust des Motorrades haftet der Motorrad-Mieter unter sofortiger Zahlung der Schadenssumme an den Motorrad-Vermieter. Die Schadenssumme berechnet sich nach dem vollständigen oder teilweisen Verlust des Motorrades. Wenn ein Fahrer einen Unfall unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln verursacht hat, behält sich der Vermieter das Recht auf eine zusätzliche Entschädigung für erlittene Schäden und Verluste vor.
2.5 Für jegliche Arten von Schäden am Motorrad (Unfall oder Sturz) beträgt die Selbsthaftung/Selbstbeteiligung des Mieters 500€.
3. Haftung des Motorrad-Mieters für den Tachometerstand
3.1. Die Bezahlung pro gefahrenem Kilometer erfolgt (wenn verträglich nicht frei Kilometer vereinbart ist) nach der Kilometerberechnung, des im vermieteten Motorrades installierten plombierten Tachometers. Der Motorrad-Mieter muss den Motorrad-Vermieter unverzüglich über jegliche Beschädigung, Verlust oder Defekt des Tachometers informieren. Bei einem Verstoß gegen diese Bedingungen werden dem Motorrad-Mieter 300 Kilometer, 0,30€ für je Kilometer, für jeden gemieteten Tag auf jedem Motorrad berechnet. Sollte der Motorrad-Mieter nachweisen können, dass er weniger Kilometer als die berechneten 300 Kilometer gefahren ist, so reduziert der Motorrad-Vermieter die Abrechnung entsprechend der Aussage des Motorrad-Mieters.
4. Ausfall oder Panne beim gemieteten Motorrad
4.1. Bei einem Ausfall oder einer Panne am gemieteten Motorrad, durch den/die Fahrt unterbrochen werden muss oder durch den/die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigt wird, muss sich der Motorrad-Mieter mit dem Motorrad-Vermieter in Verbindung setzen und darf erst mit der Genehmigung des Motorrad-Vermieters, eine Entscheidung über die Reparatur des gemieteten Motorrads treffen.
5. Verhalten bei Unfall oder Schaden
5.1. Der Motorrad-Mieter muss den Motorrad-Vermieter bei jeglichem Unfall mit dem Motorrad oder Schaden am Motorrad unverzüglich informieren, er darf den Unfallort nicht verlassen, muss die Polizei rufen, muss alle Beteiligten am Straßenverkehrsunfall und die beschädigten Transportmittel fotografieren, die Kontaktdaten der Beteiligten und der Zeugen des Straßenverkehrsunfalls aufnehmen, alle materiellen Beweise sichern und vollkommene Ruhe bewahren. Dem Motorrad-Mieter ist es verboten irgendwelche Schuldanerkenntnisse oder Erklärungen abzugeben, irgendwelche Regulierungsgespräche mit Dritten zu führen, irgendwelche Summen zu zahlen und irgendwelche Handlungen zu unternehmen, welche die Arbeit der Vermieter bei der Regulierung des Straßenverkehrsunfalls behindern könnten.
6. Haftung des Motorrad-Vermieters
6.1. Der Motorrad-Vermieter haftet für Schäden an Leib und Leben, die aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entstanden sind, im Rahmen der Gesetzgebung der Republik Georgien.
6.2. Anderenfalls ist der Motorrad-Vermieter nur für den Verstoß gegen die Vertragspflichten haftbar. Die Haftung des Motorrad-Vermieters ist durch den Rahmen dieses Vertrages oder die charakteristischen Folgen dieser Vertragsbedingungen beschränkt.
6.3. Der Ausschluss der Haftung tritt in Kraft, wenn der Schaden von Mitarbeitern und von Subunternehmen, die zur Erfüllung der Hauptaufgabe des Motorrad-Vermieters bestellt worden sind, verursacht wurde.
6.4. Alle übrigen Fragen zur Anmietung von Motorrädern sind entsprechend der Gesetzgebung der Republik Georgien zu regeln.
7. Dieser Vertrag zur Anmietung eines Motorrades verlängert sich nicht automatisch.
8. Verpflichtung zur Rückgabe des Motorrades an den Motorrad-Vermieter/ Folgen einer verspäteten Rückgabe.
8.1. Der Motorrad-Mieter ist verpflichtet, das Motorrad im Originalzustand entsprechend dem Übergabe/Rückgabeprotokoll zurückzugeben und aktiv an der Übergabe/Annahme teilzunehmen und diese zu unterstützen. Die Tankfüllung muss dem Stand bei der Übergabe entsprechen. Die Reinigung/ Waschen des Transportmittels zur erfolgreichen und schnellen Übergabe des Motorrades obliegt dem Motorrad-Mieter. Bei unzureichender Reinigung darf der Motorrad-Vermieter die Reinigung des Motorrades selbst übernehmen und darf die Reinigungskosten (15 Euro) zu den Mietkosten des Motorrades addieren. Bei der Feststellung von Schäden muss der Motorrad-Mieter die Schadenssumme an den Motorrad-Vermieter in Höhe von bis zu 500 Euro zahlen.
8.2. Bei verspäteter Rückgabe des Motorrades werden dem Motorrad-Mieter die Kosten für zusätzliche Kilometer und zusätzliche Tage in Rechnung gestellt. Die Mietgebühren werden mit aktuellem Tarif berechnet.
9. Gerichtsstand und maßgebendes Recht.
9.1. Der Gerichtsstand ist der Standort des Motorrad-Vermieters.
9.2. Für den Vertrag sind die Gesetze der Republik Georgien maßgebend.